Abmahnungen
Informationen und rechtliche Beratung rund um das Thema Abmahnungen im Internet.
- Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
- Wie verhalte ich mich, wenn andere Personen unerlaubt von mir erstellte Werke (Musikstücke, Grafiken, Fotos, Webseiten, Texte, usw.) im Internet nutzen?
Heutzutage gibt es vielfältige Gründe Adressat einer Abmahnung zu werden.
Neben den „normalen” wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen z.B. wegen irreführender Werbung, rechtlich zu beanstandenen AGBs und Widerrufsbelehrungen, sind häufiger Abmahngrund Urheberrechtsverstöße im Internet, über die sich derjenige überhaupt nicht im Klaren war.
Ein aktueller häufiger Grund, weshalb Durchschnittsbürger Adressat einer “Abmahnung” werden, sind Urheberechtsverletzungen in den sog. Internet-Tauschbörsen, wegen des illegalen Down- bzw. Uploads von Musikstücken, Filmen und Software.
Webseitenbetreiber sehen sich zudem immer wieder Abmahnungen ausgesetzt, weil sie Fotos, ohne Nutzungsberechtigung des Rechteinhabers, oft versehentlich oder ohne Kenntnis der Rechtslage, im Internet veröffentlicht haben.
Die in den Abmahnungen geforderten Beträge übersteigen in vielen Fällen das Maß. was in den Augen eines Durchschnittsmenschen noch als “verhältnismäßig” durchgehen würde.
Wir bieten Betroffenen Unterstützung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet.
Zudem bieten wir Gewerbetreibenden anwaltliche Hilfe bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen durch Mitbewerber.
- Wann liegt z.B. unlautere Werbung vor?
- Besteht Verwechslungsgefahr wenn ich durch einen Mitbewerber in einer bestimmten Art und Weise nachgeahmt werde?
- Was ist zu tun bei Content-/Textdiebstahl von meiner Webseite?
Immer wieder häufen sich Fälle, bei denen Webseitenbetreiber die ungenehmigte Übernahme Ihrer Webinhalte („Contentklau”) durch Mittbewerber oder Dritte zu beklagen haben.
Erfolgt der „Contentklau” durch einen gewerblichen Mitbewerber kann dies, zum einen eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen, und zum anderen einen Verstoß gegen das Urheberecht vorliegen.
Ein solches Verhalten muss der Urheber nicht dulden, und kann den Verletzer, vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, auffordern die verletzende Handlung zu unterlassen, was durch die Abmahnung geschieht.
Bei Schadensersatzansprüche wegen “Contentklau” sprechen einige Gerichte den Urhebern mittlerweile Schadensersatz zu, bei dem die Ermittlung der Höhe der nachträglichen Lizenzgebühr auf vorhandene Tarifwerke, z.B. der VG-Wort oder der Gema zurückgegriffen wird.
Ob ein Sprechwerk Urheberechtsschutz genießt, muss je nach Einzelfall ermittelt werden, da hierfür die Schöpfungshöhe des jeweiligen Werkes maßgeblich ist.
Die Kanzlei Kim bietet Urhebern wie SEO’s, Webdesigern, Künstlern, Schriftstellern, Fotografen und Journalisten Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte, wenn festgestellt wird, das andere ihre Werke, insb. im Internet unerlaubt nutzen bzw. öffentlich zugänglich machen.


